REACH und Abfall journal article Jürgen Fluck Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 6 (2007), Issue 1, Page 5 I. Relevanz von REACH Im europäischen Chemikalienrecht waren Abfälle bisher vom Anwendungsbereich ausgenommen1. Zudem betraf die chemikalienrechtliche Anmeldepflicht nur neue Stoffe und nicht Altstoffe, die im europäischen Altstoff-Verzeichnis EINECS2 aufgeführt waren. Die neue Chemikalienverordnung REACH3, die am 1.6.2007 grundsätzlich in Kraft treten wird, führt mit Wirkung zum 1.6.20084 eine generelle Registrierungspflicht auch für Altstoffe binnen
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch