Gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen: Verbot der Erfassung durch gewerbliche und gemeinnützige Sammler journal article Gregor Franßen und Henning Blatt Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 13 (2014), Issue 3, Page 142 - 151 Nach § 17Abs. 2 S. 2KrWG dürfen gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen keine gemischten Abfälle aus privaten Haushaltungen erfassen. In der Praxis wirft diese Regelung zwei Fragen auf: – Was sind „gemischte Abfälle“? – Wann stammen sie aus „privaten Haushaltungen“? Beide Fragenwerden in der Rechtsprechung, imSchrifttum und in der Behördenpraxis höchst unterschiedlich beantwortet. I. Sammlungsverbot für sämtliche Abfallgemische Sowohl aktuell das VG
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch