Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Einwanderhebung: Ein Journal Artikel Ludger Giesberts, Ll.M., Und Dr. Juliane Hilf Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 2 (2003), Ausgabe 5, Seite 8 I. Einführung Der EuGH hat mit zwei Urteilen vom 13.2.20031 einen Schlussstrich unter den jahrelangen Streit um die Abgrenzung von „Abfällen zur Verwertung“ und „Abfällen zur Beseitigung“ gezogen. Die Urteile ergingen zu grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Grundlegender Parameter der Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung ist der in der EG-AbfRRL2 angelegte verwendungs- bzw. verfahrensspezifische Ansatz3. Während die Abgrenzung von Verwertung und
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch