Die Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen – Journal Artikel Karl Wagner Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 2 (2003), Ausgabe 3, Seite 6 öffentlich-rechtlichen Pflichten erbracht, so handelt es sich um einen „normgeleiteten Realakt“, der öffentlich-rechtlich zu beurteilen ist. Auch der privatrechtliche Charakter von (Werk-) Verträgen, die der Leistungsverpflichtete mit Dritten20 schließt, ändert nichts daran, dass im Außenverhältnis und damit auch im Wettbewerbsverhältnis zu Konkurrenten die öffentlichrechtliche Verpflichtung des Auftraggebers erfüllt wird21. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht i
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch