Sekundärprodukte und Sekundärstoffe – Ende der Abfalleigenschaft und Beginn der REACH-Regulierung? journal article Günter Kitzinger Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 6 (2007), Issue 5, Page 12 hängigkeit der TRAGSA und gegen einen vorher festgelegten, konstanten Drittleistungsanteil. Wie hoch dieser selbständig steuerbare Drittanteil sein darf, konkretisiert der EuGH mit seiner Entscheidung nicht. Damit steigt die Gefahr, dass Beteiligte die Vorteile des In-House-Geschäfts dazu nutzen, die bisher geringfügige Leistungserbringung für Dritte mit fortschreitender Vertragslaufzeit auf ein erheblicheres Maß auszuweiten. Seit der Entscheidung in der R
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer