Eigentum an Verpackungsabfällen (Teil 2) journal article Prof. Dr. Alexander Schink Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 12 (2013), Issue 6, Page 282 - 295 F. Verzicht auf eine Ausschreibung für Sortierung/Aufbereitung, Verwertung Vereinbarkeit mit Art. 102 AEUV/§ 19 GWB? Nach Auffassung des Bundeskartellamtes soll zukünftig für die Sortierung/Aufbereitung und Verwertung auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Systembetreiber können nach dieser Auffassung die ihnen vom Entsorger entsprechend den vertraglichen Abreden (vgl. § 4 derMusterverträge Glas und LVP) anteilig entsprechend ihrer Lizensierung
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer