Zur Mitbenutzung kommunaler Altpapier- Entsorgungssysteme journal article Frank Wenzel Und Wolfgang Siederer Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 3 (2004), Issue 2, Page 6 I. Ausgangssituation Kommunen sammeln – z.T. bereits seit mehreren Jahrzehnten – Wertstofffraktionen wie z.B. Altpapier („PPK“) gesondert. 1 Infolge der Verpackungsverordnung von 19912, die u.a. eine grundsätzliche Rücknahmepflicht der Vertreiber und Hersteller von Verkaufsverpackungen konstituierte, erfolgte die kommunale Erfassung der PPK-Fraktion gemeinsam mit der DSD AG, die bis heute die einzige bundesweit tätige Systembetreiber( in) im Sinne der Verp
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch