Neuerungen im Recht der erweiterten Herstellerverantwortung und ihre Umsetzung im KrWG Journal Artikel Christian Tünnesen-Harmes, Jan Vogelsang Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 20 (2021), Ausgabe 6, Seite 269 - 275 Der deutsche Gesetzgeber hat durch die Novellierung der Produktverantwortung im 3. Teil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch das am 29.10.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union die erneuerte Abfallrahmenrichtlinie und die Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt und ist mancherorts sogar über deren Anforderungen hinausgegangen. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen und ausgewählte rechtliche Probleme der erweiterten Vorgaben dar, die insbesondere für Hersteller einschlägiger Produkte nicht nur im Bereich der Anlastung von Gemeinkosten und Auswirkungen auf das Produktdesign mit erheblichen Umstellungen verbunden sein können.
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer