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Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung als Herausforderung für das europäische Abfallrecht journal article

Dongyang Zhang

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 21 (2022), Issue 5, Page 270 - 277

Zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung setzt die EU die Reduzierung der Lebensmittelabfälle ein. Die „Konkurrenz“ zwischen Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung hat die Regierungen und Unternehmen dazu veranlasst, die Umverteilung überschüssiger Lebensmittel zu ignorieren. Dadurch ist die Abfallhierarchie in der Praxis zu einer Abfallbewirtschaftungshierarchie abgeschwächt worden. Die weite Definition von Abfall führt dazu, dass genießbare Lebensmittel als Abfall eingestuft und aus der Lebensmittelversorgungskette entfernt werden. Die Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung müssen über das Abfallrecht hinausgehen und den Wert des Lebensmittels berücksichtigen. Viele Länder sehen die Umverteilung überschüssiger Lebensmittel als effizientes Mittel gegen die Lebensmittelverschwendung. Dafür müssen bestimmte lebensmittelrechtliche Vorschriften geändert werden, um Spenden und Umverteilung zu vereinfachen. Eine grundlegende Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung ist die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung.


Abfalleigenschaft von verunreinigtem Futtermais journal article

Anmerkungen zum Urteil des BVerwG vom 29.5.2018 – 7 C 34.15

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 17 (2018), Issue 6, Page 293 - 298

Das Urteil des BVerwG betrifft den Begriff „Abfall“, der als Schlüsselbegriff des Abfallrechts die Tür zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) öffnet. Allerdings enthalten die diesbezüglichen Definitionen in § 3 Abs. 1 bis 4 KrWG zahlreiche Unschärfen, weshalb die Einstufung eines Stoffes oder Gegenstandes als Abfall oder Nicht-Abfall im Zweifel „nach dem gesunden Menschenverstand“ zu treffen ist. Es handelt sich um eine Wertungsentscheidung, die gerichtlich überprüft werden kann. Hierbei ist dem Richter und den Prozessbeteiligten präsent, dass eine Wertungsentscheidung in der nächsten Instanz auch umgekehrt ausfallen kann. Der vorliegende Fall mit seinen langjährigen Rechtsstreitigkeiten und einem ungewöhnlichen Verfahrensgang ist dafür ein Paradebeispiel.

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