Die Novelle der Abfallbeauftragtenverordnung Journal Artikel Isabella Hermanns Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 16 (2017), Ausgabe 5, Seite 242 - 248 Am 1.6.2017 ist die novellierte Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten blickt dabei auf eine lange Tradition in der Abfallwirtschaft zurück. So fußte die abzulösende Verordnung noch auf der Ermächtigungsgrundlage des Abfallgesetzes (AbfG). Die Novelle hat zentrale Elemente der aus dem Jahr 1977 stammenden Verordnung übernommen, gleichzeitig jedoch wesentliche Neuerungen vorgenommen, insbesondere in Bezug auf den Kreis der zur Bestellung Verpflichteten und die Anforderungen an Abfallbeauftragte. Die Hintergründe der Novelle sowie die wesentlichen Neuerungen werden in dem nachfolgenden Beitrag dargestellt.
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch