Erforderlichkeit der Überlassung und Andienung gefährlicher Abfälle nach §17 Abs. 4 KrWG im Spiegel aktueller Judikatur Journal Artikel BVerwG vom 30.6.2016, EuGH vom 19.10.2016 und BVerfG vom 6.12.2016 Walter Frenz Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 16 (2017), Ausgabe 3, Seite 163 - 170 Die Zulässigkeit von Andienungs- und Überlassungspflichten bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde schon früher kritisch gesehen. Ist sie durch die Urteile des BVerwG vom 30.6.2016 zu § 17 Abs. 3 KrWG und des EuGH vom 19.10.2016 zur EU-Warenverkehrsfreiheit noch strenger zu prüfen? Bedarf es damit endgültig einer strikten Erforderlichkeitskontrolle? Ebnet gar das Urteil des BVerfG zum Atomausstieg vom 6.12.2016 den Weg für weitere Restriktionen, indem die Entsorgung gefährlicher Abfälle als Hochrisikotechnologie zu betrachten ist?
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch