Rezyklat in Kunststoffverpackungen steigern Journal Artikel Lukas Preiß Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 20 (2021), Ausgabe 5, Seite 223 - 233 Der Gesetzgeber änderte im Juli 2021 abermals das Verpackungsgesetz und setzt damit auch Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie um. Notwendig war daher auch die Regelung einer Rezyklatquote in Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die in § 30a VerpackG als eine Gebotsnorm in das Verpackungsgesetz implementiert wurde. Eine Regelung, die Herstellern von Einwegkunststoffgetränkeflaschen bestimmte Rezyklatquoten vorschreibt, ist mit deren Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Außerdem ist es möglich und sinnvoll, eine Rezyklatquote für weitere Kunststoffverpackungen im Verpackungsgesetz zu implementieren.
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer