REACH und Abfall journal article Jürgen Fluck Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 6 (2007), Issue 1, Page 5 I. Relevanz von REACH Im europäischen Chemikalienrecht waren Abfälle bisher vom Anwendungsbereich ausgenommen1. Zudem betraf die chemikalienrechtliche Anmeldepflicht nur neue Stoffe und nicht Altstoffe, die im europäischen Altstoff-Verzeichnis EINECS2 aufgeführt waren. Die neue Chemikalienverordnung REACH3, die am 1.6.2007 grundsätzlich in Kraft treten wird, führt mit Wirkung zum 1.6.20084 eine generelle Registrierungspflicht auch für Altstoffe binnen
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer