Gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen: Verbot der Erfassung durch gewerbliche und gemeinnützige Sammler journal article Gregor Franßen und Henning Blatt Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 13 (2014), Issue 3, Page 142 - 151 Nach § 17Abs. 2 S. 2KrWG dürfen gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen keine gemischten Abfälle aus privaten Haushaltungen erfassen. In der Praxis wirft diese Regelung zwei Fragen auf: – Was sind „gemischte Abfälle“? – Wann stammen sie aus „privaten Haushaltungen“? Beide Fragenwerden in der Rechtsprechung, imSchrifttum und in der Behördenpraxis höchst unterschiedlich beantwortet. I. Sammlungsverbot für sämtliche Abfallgemische Sowohl aktuell das VG
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer