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Abfallerzeuger- und -besitzerhaftung nach dem KrWG journal article

Joachim Hagmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 12 (2013), Issue 4, Page 150 - 156

I. Vorbemerkung Das zum 1.6.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz1 hat die gesetzlichen Begriffsdefinitionen des Abfallerzeugers und des Abfallbesitzers – nunmehr geregelt in § 3 Abs. 8 und Abs. 9 KrWG – nur leicht modifiziert. Die Veränderungen dienen vor allem der Angleichung an die Europäische Rahmenrichtlinie sowie der Klarstellung. Eine qualitative Veränderung der Begriffsdefinitionen und – damit einhergehend – der inhaltlichen Reichweite


Wettbewerbsrechtliche Grenzen der Durchführung gewerblicher Sammlungen journal article

Joachim Hagmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 7 (2008), Issue 6, Page 4

I. Einführung Die Zahl gewerblicher Sammlungen gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Insbesondere ist der Bereich der Papier-, Pappenund Kartonagen-Abfälle (PPK) betroffen. Dies hat mehrere Ursachen. Neben der Entwicklung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die gewerbliche Sammlungen gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG in einem weiten Ausmaß als zulässig erachtet,1 war auch der zwischenzeitliche


Die Novellierung des Deponierechts durch die Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG journal article

Joachim Hagmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 6 (2007), Issue 1, Page 8

I. Vorbemerkung Zum 1.2.2007 ist die „Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG“1 in Kraft getreten, mit der alle deponierechtlichen Regelwerke auf Verordnungsebene geändert werden. Das als Artikelverordnung gestaltete Regelwerk ändert die Deponieverordnung2, die Abfallablagerungsverordnung3 und die Deponieverwertungsverordnung. 4 Die Artikelverordnung dient in erster Linie der Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG vom 19.12.2002,5


Zwangspfand auf Einweggetränkeverpackungen journal article

Joachim Hagmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 1 (2002), Issue 1, Page 5

dern. Vor diesem Hintergrund wird von den Abfallbesitzern/- erzeugern regelmäßig vorgegeben, es seien keine überlassungspflichtigen „Abfalle zur Beseitigung“ mehr vorhanden, weil nur noch „Abfälle zur Verwertung“ anfallen würden und diese seien nicht überlassungspflichtig. Hinzu kommt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15.6. 200025 entschieden hat, Abfallgemische bestehend aus „Abfällen zur Beseitigung“ und „Abfällen zur Verwertung“ seien im Hinb

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