Die Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen – journal article Karl Wagner Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 2 (2003), Issue 3, Page 6 öffentlich-rechtlichen Pflichten erbracht, so handelt es sich um einen „normgeleiteten Realakt“, der öffentlich-rechtlich zu beurteilen ist. Auch der privatrechtliche Charakter von (Werk-) Verträgen, die der Leistungsverpflichtete mit Dritten20 schließt, ändert nichts daran, dass im Außenverhältnis und damit auch im Wettbewerbsverhältnis zu Konkurrenten die öffentlichrechtliche Verpflichtung des Auftraggebers erfüllt wird21. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht i
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer