Verfassungsmäßigkeit des Klärschlammentschädigungsfonds journal article Michael Scheier Und Kai Mornhinweg Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 4 (2005), Issue 2, Page 4 I. Ausgangslage Das BVerfG hat mit Beschluss vom 18. Mai 20041 die Verfassungsbeschwerden von zwei Betreibern von Abwasseranlagen sowie vier Kommunen gegen die Einrichtung des Klärschlamm- Entschädigungsfonds zurückgewiesen. Die Beitragspflicht für den abgabenfinanzierten Sonderfonds für Schäden, die möglicherweise durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehen, greift nach Ansicht des 2. Senates nicht in verfassungswidriger Weise in die
Weitergabe von Privilegien im Rahmen der Drittbeauftragung nach Vorschriften des KrW-/AbfG journal article Michael Scheier Und Kai Mornhinweg Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 3 (2004), Issue 6, Page 4 I. Ausgangslage Wer im Rahmen des KrW-/AbfG zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet ist, hat gem. § 16 Abs. 1 KrW- /AbfG die Möglichkeit, Dritte mit der Erfüllung seiner Pflichten zu beauftragen. Soweit eine solche Beauftragung erfolgt, ändert sich nichts an der Verantwortlichkeit des Verpflichteten für die Erfüllung dieser Pflichten1. Der Verpflichtete bedient sich des Beauftragten lediglich zur Erfüllung ihm selbst obliegender Verpflicht
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer