Zur Mitbenutzung kommunaler Altpapier- Entsorgungssysteme journal article Frank Wenzel Und Wolfgang Siederer Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 3 (2004), Issue 2, Page 6 I. Ausgangssituation Kommunen sammeln – z.T. bereits seit mehreren Jahrzehnten – Wertstofffraktionen wie z.B. Altpapier („PPK“) gesondert. 1 Infolge der Verpackungsverordnung von 19912, die u.a. eine grundsätzliche Rücknahmepflicht der Vertreiber und Hersteller von Verkaufsverpackungen konstituierte, erfolgte die kommunale Erfassung der PPK-Fraktion gemeinsam mit der DSD AG, die bis heute die einzige bundesweit tätige Systembetreiber( in) im Sinne der Verp
Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung Christian A. Mayer