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Die Entscheidungspraxis der Zentralen Stelle Verpackungsregister betreffend die Systembeteili­gungs­pflicht Journal Artikel

Dirk Wüstenberg

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 19 (2020), Ausgabe 2, Seite 83 - 94

Das Verpackungsgesetz trat am 1.1.2019 in Kraft. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister traf als Behörde bis Februar 2020 mehr als 40 Einordnungsentscheidungen nach § 26 Abs. 1 S. 2 Nr. 23 bis Nr. 25 VerpackG über die Systembeteiligungspflicht der Hersteller. Die Abfolge der Fallprüfung wird aufgezeigt.


Luftige Verpackungen Journal Artikel

Dirk Wüstenberg

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 19 (2020), Ausgabe 4, Seite 180 - 187

Kaufen, öffnen, wegwerfen. Der in der Natur, vor allem in den Meeren hinterlassene Müll nimmt immer weiter zu. Soll der Ozean irgendwann voll davon sein? Kunststoffe zersetzen sich in Jahrhunderten. Es stellt sich die Frage, ob die Menge an Verpackungsmüll dadurch reduziert werden kann, dass die Vertreiber verpflichtet werden, die Verpackungen, welche sie zwecks Verpackens ihrer Ware in Umlauf bringen, hinsichtlich Materialmasse oder -volumen zu verkleinern. Können zu groß geratene Verpackungen rechtlich verhindert werden? Woran scheitert die Durchsetzung?


Wer ist der Vorvertreiber des Herstellers von Serviceverpackungen? Journal Artikel

Dirk Wüstenberg

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 18 (2019), Ausgabe 1, Seite 30 - 35

Die Produzenten von Serviceverpackungen (z.B. Tragetüten, Tortenschachteln, Pizzakartons) wollen wissen, ob sie von einem Letztvertreiber, der verpackte Ware in die von ihnen produzierten Serviceverpackungen legt, zur Systembeteiligungspflicht herangezogen werden können oder nicht. In diesem Beitrag wird die Rechtslage nach dem neuen Verpackungsgesetz dargelegt.


Rechtsfragen zum „Wegdefinieren“ der Systembe­teiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz Journal Artikel

Dirk Wüstenberg

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Jahrgang 18 (2019), Ausgabe 2, Seite 91 - 97

Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Vertreiber, welche eigenes Verpackungsmaterial verwenden, zur Systembeteiligung. Um diesen Verpflichtungen zu entgehen, versuchen einige Vertreiber, ihre Verpackungen als Ware zu definieren, ihre Geschäftstätigkeit als nicht gewerbsmäßige darzustellen, ihre Herstellereigenschaft mithilfe des Fehlens einer deutschen Niederlassung zu negieren oder aber ihren Kunden Verpackung und Ware getrennt zu verkaufen. Welche dieser vier Bestrebungen haben Erfolg?

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