Die Ausschreibung von Sammelleistungen nach dem Verpackungsgesetz (Teil 1) journal article Martin Dieckmann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 16 (2017), Issue 6, Page 294 - 299 Mit dem neuen Verpackungsgesetz vom Juli 2017, das im Wesentlichen am 1.1.2019 in Kraft tritt, wurden insbesondere die Rechtsgrundlagen der Tätigkeit der Verpackungsrücknahmesysteme einer weitreichenden Revision unterzogen. Hierzu gehört, dass erstmals auch konkrete gesetzliche Anforderungen an die Vergabe von Sammelleistungen gestellt werden. Dies geschieht in weitgehender Anlehnung bzw. gar Übernahme von Regelungen des „allgemeinen“, für öffentliche Auftraggeber geltenden Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB, VgV). Im Folgenden werden die sich aus § 23 Verpackungsgesetz ergebenden Vorgaben für die Ausschreibung von Sammelleistungen durch die Verpackungsrücknahmesysteme, einschließlich des hierauf bezogenen, schiedsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens, einer ersten Analyse unterzogen.
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch