Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 3) journal article Wie ist die Eignungsnachweis-Pflicht für mobile Aufbereitungsanlagen zu erfüllen? Gregor Franßen, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 22 (2023), Issue 6, Page 273 - 280 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Eignungsnachweis für mobile Aufbereitungsanlagen gemäß § 5 Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Dieses Thema ist für die Praxis der Baustellen-Bewirtschaftung von besonderer Relevanz, denn der Betreiber einer Aufbereitungsanlage (auch einer mobilen) darf die aufbereiteten mineralischen Ersatzbaustoffe gemäß § 5 Abs. 5 EBV nur und erst dann in den Verkehr bringen, wenn und sobald er das Prüfzeugnis über den erbrachten Eignungsnachweis von der Überwachungsstelle erhalten hat. Das im Rahmen des Eignungsnachweises bestehende (grundsätzliche) Erfordernis der Durchführung eines sog. ausführlichen Säulenversuchs hat sich in der Praxis mobiler Aufbereitungsanlagen bereits als wirkliche Schwierigkeit erwiesen – was von vielen auch vorhergesehen worden war. Doch in Zusammenschau mit § 7 lässt sich § 5 EBV auch so verstehen, dass mobile Aufbereitungsanlagen nicht an jedem neuen Einsatzort einen erneuten ausführlichen Säulenversuch zur Aktualisierung des Eignungsnachweises und zur Erlangung des aktualisierten Prüfzeugnisses benötigen. Das wird im Folgenden rechtlich begründet. Der vorliegende Beitrag stellt Teil 31 einer Aufsatz-Reihe dar, in der jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 4) journal article Anwendbarkeit der EBV auf die Errichtung von Sportplätzen Gregor Franßen, Anna Hinzer, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 23 (2024), Issue 1, Page 31 - 39 Der vorliegende Beitrag stellt Teil 4 einer Aufsatz-Reihe dar, in der jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird. Dieses Mal wird die Frage beantwortet, ob und inwiefern Sportplätze und -anlagen der Geltung und Anwendung der EBV unterfallen. Daher wird die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in den unterschiedlichen Schichten von Sportplätzen in Entsprechung zu den einschlägigen Einbauweisen nach der EBV dargestellt. Der Fokus dieses Beitrags liegt dabei auf der Deckschicht, den sogenannten Sportböden.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 5) journal article Wo ist die Grenze der Vernachlässigbarkeit des Anteils von Störstoffen in Bodenmaterial zu ziehen? Gregor Franßen, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 23 (2024), Issue 2, Page 74 - 80 Der vorliegende Beitrag stellt Teil 5 einer Aufsatz-Reihe dar, in der jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird. In diesem Beitrag wird die Frage erörtert, wie hoch der Anteil an Störstoffen im Bodenmaterial (und Baggergut) sein darf, damit diese noch vernachlässigbar sind und eine Aufbereitung nicht erforderlich ist. EBV und BBodSchV geben keine klare Definition für „vernachlässigbare Anteile an Störstoffen“. Außerdem stellt der Beitrag dar, welche Rechtsfolge nach der EBV eintritt, wenn der Störstoffanteil nicht mehr vernachlässigbar ist, und inwieweit das Bodenmaterial sodann einer anderen Abfallschlüsselnummer zuzuordnen ist.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 1) journal article Inwieweit gilt die Ersatzbaustoffverordnung für Ausbauasphalt? Gregor Franßen, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 22 (2023), Issue 4, Page 179 - 184 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Anwendungsbereichsausnahme für Ausbauasphalt nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. h) der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Gemäß dieser Bestimmung gilt die EBV nicht für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau, sofern bestimmte Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) angewendet werden, insbesondere die sog. RuVA-StB 01. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen und die Regelungsintention für diese Ausnahme sowie die Folgen, soweit die Anwendungsbereichsausnahme nicht greift und die EBV doch Anwendung auf Ausbauasphalt findet, einschließlich des Verwertungsvorrang für und der Möglichkeiten zur Deponierung von PAK-belastetem Ausbauasphalt. Der Beitrag ist Auftakt einer Reihe von Aufsätzen, in denen jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung erörtert wird.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil2) journal article Wie ist die Untersuchungspflicht für nicht aufbereitetes Bodenmaterial zu erfüllen? Gregor Franßen, Henning Blatt, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 22 (2023), Issue 5, Page 202 - 213 Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Untersuchungspflicht für Bodenmaterial und Baggergut gemäß § 14 Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und geht unter anderem darauf ein, ob eine Haufwerksbeprobung von Bodenmaterial zwingend ist und ob bei Vorerkundungen bzw. In-situ-Untersuchungen eine Pflicht zur Heranziehung eines Sachverständigen besteht. Der Beitrag stellt Teil 2 einer Aufsatz-Reihe dar, in denen jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird.
Abfallart-Zuordnung von Schlacken aus der Siedlungsabfallverbrennung nach ihrer Aufbereitung journal article Gregor Franßen, Anna Hinzer Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 21 (2022), Issue 5, Page 255 - 264
Die neue Einwegkunststoffverbotsverordnung 2021 journal article Gregor Franßen, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 2, Page 98 - 104
Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung 2020 journal article Gregor Franßen, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 1, Page 26 - 31
Die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung 2021 journal article Gregor Franßen, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 6, Page 258 - 268 Nachdem sich die beiden vorausgegangenen Beiträge mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung 2021 und der Novelle des Verpackungsgesetzes 2021 mit besonderem Fokus auf Einwegkunststoffverpackungen befasst haben, stellt dieser Artikel die Regelungen der neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung dar. Der Beitrag erörtert insbesondere die neuen Anforderungen an die Beschaffenheit von Getränkebechern nach § 3 EWKKennzV und die Kennzeichnungspflichten nach § 4 EWKKennzV.
Novelle des Verpackungsgesetzes 2021: Einwegkunststoffverpackungen journal article Gregor Franßen, Vanessa Homann Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 20 (2021), Issue 4, Page 165 - 172
Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts Olaf Kropp
Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung Peter Queitsch