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Öffentlichkeit ist keine Kür – UVP-Pflicht und die Durchführung eines Erörterungstermins journal article

Carsten Diekmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 8 (2009), Issue 3, Page 4

Eigentum dieses jedenfalls dann verliert, wenn es an die nächste Behandlungsstufe weitergegeben wird. Die Kommune wird in diesem Fall zumindest nicht dauerhaft Eigentümer der Geräte. Eine zentrale Stellung hat vielmehr der Erstbehandler. Dem entspricht dessen Eigentümerstellung. Der Systembetreiber ist nicht institutionalisiert und besitzt daher auch keine eigenständige Stellung. Sie ist vielmehr abgeleitet von der Position der Hersteller, die außerhalb de


Interregnum journal article

Carsten Diekmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 6 (2007), Issue 5, Page 7

I. Einleitung Wird eine immissionsschutzrechtliche Anlage genehmigt, so ist deren örtliche Lage allgemein bekannt. Den rechtlichen Standort dieser Anlage zu bestimmen, ist unter Umständen schwierig. Derartige Umstände ergeben sich dann, wenn die Anlage in ihrer baulichen Substanz fertiggestellt ist und die Übergabe der Anlage von der errichtenden Firma an den künftigen Betreiber bevorsteht (Abnahme). Ganz besonderes stellt sich dieses Problem bei Groß


„Operation misslungen – Patient lebt“ journal article

Carsten Diekmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 6 (2007), Issue 6, Page 5

Das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren1 hat unter anderem die Durchführung eines Erörterungstermins in das Ermessen der Genehmigungsbehörde gestellt. Konkret ergibt sich dies aus der Neufassung der §§ 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG sowie 12 Abs. 1 der 9. BImSchV.2 Im Einzelnen: §10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG lautet neu: „In der Bekanntmachung nach Absatz 3 Satz 1 ist 3. ein Erörterungster

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