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Urteilsanmerkung: Zur Rechtsstellung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Anfechtungsprozess gewerblicher Sammler journal article

Prof. Dr. Martin Beckmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 13 (2014), Issue 3, Page 151 - 155

I. Einführung Nach § 65 Abs. 1 VwGO kann ein Gericht, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder in höherer Instanz anhängig gemacht worden ist, von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden, zu dem Prozess beiladen. Diese (einfache) Beiladung steht imErmessen des Gerichts. Sind an demstreitigenRechtsverhältnisDritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenübe


Keine gewerbliche Sammlung von Abfällen durch Personenhandelsgesellschaften? journal article

Prof. Dr. Martin Beckmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 12 (2013), Issue 6, Page 296 - 302

Anmerkungen zum Urteil des VGH München vom 26.9.2013 – 20 BV 13.428

Mit einem Urteil vom 26.9.2013 hat der VGH München die Klage eines Entsorgungsunternehmens gegen eine Untersagung einer von dem Unternehmen angezeigten gewerblichen Sammlung als unzulässig abgewiesen.1 Nach Auffassung des VGH München war die Klage des Entsorgungsunternehmens wegen des Fehlens eines allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis


Kommunale Abfallwirtschaft im Wettbewerb journal article

Prof. Dr. Martin Beckmann

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 1 (2002), Issue 1, Page 4

Votum im Ergebnis durchaus anschließen. Vor dem Hintergrund der aufgeworfen Probleme wird die Entscheidung für den EuGH also nicht leicht fallen. Es wäre zu wünschen, dass sich der Gerichtshof nicht zu sehr an die dogmatische Herleitung des Generalanwalts bindet. Dies könnte sowohl dem Gericht in zukünftigen Fällen, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EG-Rechts, aber vor allem auch der Kommission die nötigen Spielräume für die Weiterentwicklung der Anhäng

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