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Anzeige- und Erlaubnispflichten nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) journal article

Manuela Hurst

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 11 (2012), Issue 4, Page 176 - 182

Am 1.6.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten,1 das im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie2 dient. Mit ihm werden neben einer Reihe von Neuerungen und Veränderungen3 auch Anzeige- und Erlaubnispflichten neu geregelt. Die sich insoweit für die in der Abfallwirtschaft tätigen Unternehmen ergebenden Anforderungen werden nachfolgend näher beleuchtet. I. Bisherige Rechtslage Bis zum 1.6.2012 galt in Deutschlan


Entsorgungszuständigkeiten und Überlassungspflichten aus Sicht der privaten Entsorger journal article

Manuela Hurst

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 9 (2010), Issue 4, Page 8

I. Status quo Die Überlassungspflichten sind bislang in § 13 KrW-/AbfG geregelt. Das KrW-/AbfG differenziert dabei zwischen privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. 1. § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG – private Haushalte Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG sind die Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten Personen (öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger


Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft journal article

Manuela Hurst

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 8 (2009), Issue 4, Page 8

ausschließen können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 15 Abs. 3 Satz 2 KrW-/AbfG jedenfalls nicht, soweit es sich um Haushaltungsabfälle handelt. Hier sollte den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum gewährt werden, indem die Sperre bei der Ausschlussmöglichkeit für Abfälle aus privaten Haushaltungen aufgehoben wird. Wenn gewährleistet ist, dass Haus- und Sperrmüll in privater Form ordnungsgemäß und schadlos entsorgt wird, sollte die Pflicht


Reichweite der Überlassungspflichten für Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen journal article

Manuela Hurst

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 4 (2005), Issue 4, Page 6

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)1 geht in seinen §§ 5 Abs. 2, 11 Abs. 1 davon aus, dass die Abfallerzeuger oder -besitzer selbst zu einer ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung verpflichtet sind. Dieser Grundsatz wird durch die Regelung der Überlassungspflichten in § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG durchbrochen. Nach dieser Vorschrift sind die Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, ihre Abfälle den nach Landesre

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