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Begründet die R1-Formel der Richtlinie 2008/98/EG einen allgemeinen „Verwerterstatus“ von Hausmüllverbrennungsanlagen? journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 10 (2011), Issue 5, Page 207 - 213

I. Einführung Das Abfallrecht ist auf klare Begrifflichkeiten angewiesen; ohne klare Begriffe bleiben die abfallrechtlichen Vorgaben Stückwerk. Was in anderen Politikbereichen gilt, hat in der Abfallwirtschaft in besonderer Weise Gültigkeit: Wer eine gute Politik betreiben will, muss zunächst die Begriffe „in Ordnung bringen“.1 Vor diesem Hintergrund definiert Art. 3 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle2 (nachfolgend AbfRL) insgesamt 20 abfallrechtliche


Neuabgrenzung von Verwertung und Beseitigung journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 9 (2010), Issue 4, Page 8

I. Einführung Am 12.12.2008 ist die neue AbfRL1 in Kraft getreten. Sie muss bis zum 12.12.2010 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Hierzu liegt ein Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 23.2.2010 für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vor. Kernstück des Entwurfs ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches einerseits die bewährten Strukturen und Elemente


Exportbeschränkungen für Sekundärrohstoffe? journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 8 (2009), Issue 1, Page 5

I. Einführung Die Abfallwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Rohstoffwirtschaft. Dafür sorgt vor allem die rasante wirtschaftliche Entwicklung der asiatischen Schwellenländer, durch die der weltweite Bedarf an Rohstoffen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen ist. Auch wenn aktuell die Rohstoffpreise infolge der Finanzkrise gesunken sind, wird man doch aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren und der Endlichkeit natürlicher Rohstoffe


Einstufung der Abfallvorbehandlung als Verwertung oder Beseitigung journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 7 (2008), Issue 4, Page 7

agierende – slowenische Ratspräsidentschaft stets ein klares Mandat hatte. Der Kompromiss zur AbfRRL stößt bei den betroffenen Verbänden und Institutionen auf ein durchaus positives Echo,64 vor allem was die Verbesserung der Rechtssicherheit, die Fortschritte für das Recycling und den Umweltund Klimaschutz betrifft. Natürlich ist die Festlegung von Vermeidungszielen und Verwertungsquoten ist von Umweltverbänden und der Recyclingwirtschaft als zu wenig


Freiwillige elektronische Nachweis- und Registerführung vor dem 1. April 2010 journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 6 (2007), Issue 5, Page 6

trierungsantrag zwingend erforderlich sind. Die Angabe der Bankverbindung des Herstellers – insbesondere dessen Kontonummer – ist dort jedoch nicht vorgesehen. Wenn aber die Angabe einer Bankverbindung rechtlich nicht zwingend ist, kann nach zutreffender Auffassung des VG Ansbach auch ihre Änderung vor dem Hintergrund des vorstehend beschriebenen Bestimmtheitsgrundsatzes nicht als gebührenpflichtige Änderung von Registrierungsdaten angesehen und zum Gegens


Die neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 5 (2006), Issue 4, Page 9

I. Einleitung Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen1 (VVA) wurde die 13 Jahre alte EG-AbfVerbrVO2 novelliert. Damit liegt das dritte grundlegende EG-Regelwerk zum Abfallverbringungsrecht vor. Die erste europäische Vorschrift zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung war die vom Rat im Jahr 1984 aufgrund des Seveso-Vorfalls erlassene Richtlinie 84/631/E


Novellierung der Nachweisverordnung und Umsetzung des Kohärenzprinzips Konkurrenz durch die öffentliche Hand? journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 4 (2005), Issue 1, Page 7

I. Stand der geplanten Novellierung Im Jahr 1999 hatte die Umweltministerkonferenz (UMK) den Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob die abfallrechtliche Überwachung nicht grundsätzlich einfacher und effizienter ausgestaltet werden könne als dies bisher im KrW-/AbfG1 sowie im dazu ergangenen untergesetzlichen Regelwerk (insbesondere der NachwV2) vorgesehen sei.3 Mit der Prüfung wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, die aus Vertretern der Umwel


Die Entsorgung von Öl-/Wassergemischen nach der novellierten Alt journal article

Olaf Kropp

Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft, Volume 2 (2003), Issue 1, Page 5

Zum 1. 5. 2002 wurde die Altölverordnung von 1987 grundlegend novelliert. Dadurch wurden die §§ 5 a und 5 b des Abfallgesetzes von 1986, die gemäß § 64 Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz bis zum In-Kraft-Treten der neuen Altölverordnung weiter gegolten hatten, abgelöst. Zugleich wurde die Altöldefinition geändert. Sie erfasst nun nicht mehr die herkömmlich als Sandfangrückstände und Ölabscheiderinhalte bezeichneten Öl-/Wassergemische. Damit unterliegen diese